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Vorzugsaktien

Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie ein Vorrecht bzw. Vorzug. In Deutschland bezieht sich der Vorzug typischerweise auf die Dividende. Die sog. Dividendenvorzugsaktie ist ein stimmrechtslose Aktie. Zum Ausgleich für das nicht gewährte Stimmrecht erhält der Aktionär eine höhere Dividende als der Inhaber der Stammaktie. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zu einem Gesamtnennbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags der Aktien mit Stimmrecht ausgegeben werden. Vorzugsaktien werden oft emittiert, um die Eigenkapitalbasis einer Aktiengesellschaft zu stärken, ohne die Stimmrechtsverhältnisse zu verändern. Englische Begriffe für Vorzugsaktien sind: Preferred Stock, Preferred Share, Priority Share.

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