Beim Leerverkauf werden Wertpapiere (oder andere börsennotierte Vermögenswerte) verkauft, die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht besitzt. Dazu müssen die Wertpapiere als sogenannte Wertpapierleihe von einem Broker geliehen werden. Für die Wertpapierleihe fällt eine Leihgebühr an. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Wertpapiere zurückgekauft, der Leerverkauf wird eingedeckt. Ist der Kurs dann niedriger als zum Zeitpunkt des Verkaufes, ist die Spekulation aufgegangen.
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