Lexikon der Boerse
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Leerverkauf

Beim Leerverkauf werden Wertpapiere (oder andere börsennotierte Vermögenswerte) verkauft, die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht besitzt. Dazu müssen die Wertpapiere als sogenannte Wertpapierleihe von einem Broker geliehen werden. Für die Wertpapierleihe fällt eine Leihgebühr an. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Wertpapiere zurückgekauft, der Leerverkauf wird eingedeckt. Ist der Kurs dann niedriger als zum Zeitpunkt des Verkaufes, ist die Spekulation aufgegangen.

Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte in diesem Börsenlexikon und auf dieser Website. Die Informationen auf www.lexikon-der-boerse.de sind nicht als Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu verstehen. Die Inhalte dieser Website stellen insbesondere auch keine Finanzanalysen dar.
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