Bei eine Kapitalerhöhung wird das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer (Junger) Aktien erhöht. Dies kann unter Berücksichtigung oder unter Auschluß der Bezugsrechte der Altaktionäre geschehen.
Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte in diesem Börsenlexikon und auf dieser Website. Die Informationen auf www.lexikon-der-boerse.de sind nicht als Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu verstehen. Die Inhalte dieser Website stellen insbesondere auch keine Finanzanalysen dar.
© 2008 - www.lexikon-der-boerse.de - Impressum