Als 'Junge Aktien' bezeichnet man die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Meist sind junge Aktien für das laufende Geschäftsjahr, in dem sie ausgegeben wurden, nicht oder noch nicht voll dividendenberechtigt. Gibt es solche Unterschiede in der Gewinnbeteiligung, haben die jungen Aktien eine eigenen Wertpapierkennnummer. Im folgenden Geschäftsjahr sind i.A. diese Aktien voll gewinnberechtigt und der Zusatz "jung" entfällt. Bie den meisten Kapitalerhöhungen haben die bisherigen Gesellschafter einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahl ihrer alten Aktien richtet.
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