Im Gegensatz zu Offenen Fonds ist bei Geschlossenen Fonds von vorne herein das Anlagevolumen und damit die Anzahl der Anteile begrenzt.
Ist das geplante Kapital eingesammelt, wird der Fonds geschlossen und es werden keine weiteren Anteile ausgegeben. Der Anleger hat kein Anspruch darauf, Fondsanteile zurückzugeben.
Vielmehr besteht lediglich die Möglichkeit Fondsanteile an andere Anleger zuu verkaufen. Dabei bildet sich ein Marktpreis, der vom Netto-Inventarwert erheblich abweichen kann.
Geschlossene Fonds unterliegen in Deutschland nicht dem KAGG
In Deutschland investieren Geschlossene Fonds, oft unter Einsatz von Fremdkapital, meist in einzelne Projekte mit unternehmerischem Charakter, z.B. Immobilienprojekte, Solar- und Windenergieanlagen, Schiffe, Flugzeuge etc.
Im anglo-amerikanischen Raum gibt es auch Geschlossene Fonds, die in Aktien investieren, meist mit einem definierten Anlageschwerpunkt.
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