Nach deutschem Recht ist ein Fonds ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet wird und von einer von der Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank verwahrt wird.
In einem Fonds bündelt die KAG die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte gewinnbringend zu investieren. Das Sondervermögen (der Fonds) ist vom Vermögen der KAG getrennt zu halten und haftet nicht für Verbindlichkeiten der KAG.
Fonds werden nach dem Schwerpunkt der enthaltenen Assetklassen gruppiert, z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds etc.
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