Courtage ist die Makler- oder Vermittlungsgebühr, die bei Abschluss eines Wertpapiergeschäftes über die Börse an den Skontroführer zu entrichten ist. Die Courtage wird von dem mit der Wertpapierorder beauftragten Kreditinstitut erhoben. Die Höhe errechnet sich als Prozentsatz vom Kurswert bei Aktien bzw. Nennwert bei Anleihen.
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