Führt eine Aktiengesellschaft
eine Kapitalerhöhung durch, gibt sie neue (= junge) Aktien aus. In der Regel erhalten
Altaktionäre dafür ein Bezugsrecht, durch welches sie entsprechend ihrem bisherigen Anteil junge Aktien erwerben können. Die bisherigen Aktionäre können
auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und dieses an der Börse verkaufen. Während der Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen können Bezugsrechte
im sog. Bezugsrechtshandel auch an der Börse
gehandelt werden.
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